Die u.e.c. Berlin hat in Zusammenarbeit mit dem Institut für Energie- und Umweltforschung (ifeu) die Auswirkungen der Gewerbeabfallverordnung auf die Abfallerfassung beim Abfallerzeuger und die Entsorgungswege untersucht. Hat sich die Getrenntsammlung seit Inkrafttreten der novellierten Gewerbeabfallverordnung 2017 quantitativ und qualitativ verbessert? Diese und viele weitere Fragestellungen wurden dabei berücksichtigt. Auf der Internetseite des UBA heißt es hierzu:

„Die Novellierung der GewAbfV war ein richtiger und wichtiger Impuls, um das Recycling von gewerblichen Abfällen zu stärken. Dennoch entfaltet die GewAbfV in der Praxis nicht die vom Gesetzgeber intendierte Wirkung. Im Rahmen des BMUV-geförderten Projektes wurde die Umsetzung der neu in der GewAbfV verankerten Getrenntsammlungspflicht gewerblicher Siedlungsabfälle in verschiedenen Bereichen analysiert. Des Weiteren waren die neu in § 6 Abs. 3 und Abs. 5 Satz 1 GewAbfV festgelegten Sortier- und Recyclingquoten gemäß der Anforderung in § 6 Abs. 5 Satz 2 zu überprüfen. Die Erfüllung der Dokumentationspflichten der Erzeuger und Vorbehandlungsanlagen wurde untersucht. Anhand von Sortieranalysen der Gemische in fünf ausgewählten Vorbehandlungsanlagen nach dem Stand der Technik wurden aktuelle Informationen zur Zusammensetzung dieser Abfälle gewonnen. Abschließend wurden auf Basis der gewonnenen Ergebnisse Maßnahmen und Handlungsempfehlungen für eine Optimierung des Vollzuges sowie einer möglichen Fortentwicklung der GewAbfV erarbeitet.“ (Link zur Studie https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/erarbeitung-von-grundlagen-fuer-die-evaluierung-der)