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In der am 07.10.2019 veröffentlichten Drucksache des Landtages M-V bekräftigte die Landesregierung ihr Ziel, den aktiven Deponiebetrieb für gefährliche Abfälle (DK III) auf der Deponie Ihlenberg mit Ablauf des Jahres 2035 beenden zu wollen. Aufgrund der ungleichen Verteilung der DK III-Kapazitäten in Deutschland wären die Länder Berlin und Brandenburg zukünftig vollständig auf die sächsischen DK III-Kapazitäten angewiesen, oder müssten deutlich längere Transportwege in Kauf nehmen. Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg und die Berliner Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz (SenUMVK) beauftragten daher die u.e.c. Berlin mit der Durchführung einer Prognose der ab dem Jahr 2036 im Raum Berlin-Brandenburg zur Beseitigung auf DK III-Deponien anfallenden Abfallmengen. Anhand der prognostizierten Mengen werden Aussagen zum zukünftigen Bedarf an Deponiekapazitäten für DK III-Abfälle abgeleitet.

Auf der Internetseite des MLUKs heißt es hierzu:

Für die im Raum Berlin-Brandenburg zur Beseitigung anfallenden DK III-Abfälle stehen in den angrenzenden Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen insgesamt drei Deponien zur Verfügung. Zwei dieser Deponien, die von der Ihlenberger Abfallentsorgungsgesellschaft mbH betriebene Deponie in Selmsdorf, Mecklenburg-Vorpommern (Deponie Ihlenberg) und die von der P-D Industriegesellschaft mbH betriebene Deponie in Wetro, Sachsen (Deponie Wetro) spielen eine zentrale Rolle für die Gewährleistung der Entsorgungssicherheit in den Ländern Berlin und Brandenburg. Für das vorliegenden Gutachten wurde eine Prognose der ab dem Jahr 2036 im Raum Berlin-Brandenburg zur Beseitigung auf DK III-Deponien beziehungsweise im Untertagebergbau anfallenden Abfallmengen durchgeführt. Anhand der prognostizierten Mengen werden Aussagen zum zukünftigen Bedarf an Deponiekapazitäten für DK III-Abfälle abgeleitet. In diesem Zuge wird ebenfalls die gegenwärtige DK III-Deponiesituation für die Länder Berlin und Brandenburg dargestellt.

(Link zum Gutachten auf der Internetseite des MLUK)