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LeistungenPlanungsleistungenDie u.e.c. Berlin erbringt als General- oder Fachplaner Planungsleistungen für Infrastrukturvorhaben in der Abfallwirtschaft. Unser Spektrum umfasst Anlagen zur Kompostierung, zur Vergärung, Restabfallbehandlung, Brennstoffaufbereitung und zur Wertstoffsortierung. Unsere Leistungen beinhalten die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 der HOAI für die Planung der Gebäude, der Freianlagen, der technischen Gebäudeausrüstung und der Ingenieurbauwerke. GrundlagenermittlungNeben der Zusammenstellung, Ergänzung und Bewertung aller planungsrelevanten Grundlagen wird bei der Grundlagenermittlung der Leistungsumfang einzubeziehender Fachingenieure definiert. Von besonderer Bedeutung ist auch die Festlegung der Qualität und Quantität des Anlageninputs. Des Weiteren sind u.a. alle standortbezogenen Randbedingungen zu ermitteln und zu bewerten, die das technische und bauliche Konzept beeinflussen können (z.B. Nähe zur Bebauung und Geruchssituation). VorplanungUnter verfahrenstechnischen Aspekten ist ein Schwerpunkt der Vorplanung die Auswahl, die Festlegung und die grobe Dimensionierung der einzelnen technischen Hauptkomponenten der Abfallbehandlungsanlage. Ein weiterer Schwerpunkt dieser Planungsphase ist die Erarbeitung eines räumlichen und baulichen Planungskonzeptes. In Zusammenarbeit zwischen technischem Planer und Architekt werden standortgerechte Lösungen der Gebäudeanordnung entworfen, bei denen ein besonderes Augenmerk auf einen optimalen Materialfluss aber auch auf die gestalterische Ausprägung der neuen Baukörper und die Einbindung in die Umgebung des Standortes gelegt wird. Nach der Festlegung der technischen und baulichen Konzeption wird unter Einbeziehung der Ergebnisse von Baugrundgutachten eine differenzierte Kostenschätzung vorgelegt. EntwurfsplanungNach der Abstimmung des Vorentwurfes werden die Entwurfspläne für die technischen und baulichen Einrichtungen der Abfallbehandlungsanlage erstellt. Neben den detaillierten Maschinenaufstellungsplänen sind insbesondere Baupläne anzufertigen. Von besonderer Bedeutung ist während dieser Planungsphase die Dimensionierung und konstruktive Darstellung verfahrensbedingter Nebeneinrichtungen (z. B. Abluft- und Abwasserführung und ‑behandlung, Lärmschutz) in Fortführung der Dimensionierung von Hauptprozessschritten. GenehmigungsplanungIm Rahmen der Genehmigungsplanung werden alle notwendigen Unterlagen für die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Verfahren, insbesondere das BImSchG-Verfahren, erarbeitet. Bei der Einreichung der Genehmigungsanträge, der anschließenden Bearbeitung der Anträge bei den Behörden sowie im Rahmen von Abstimmungsgesprächen unterstützt die u.e.c. Berlin den Antragsteller. AusführungsplanungDie Ausführungsplanung für die maschinentechnischen Einrichtungen wird von der u.e.c. Berlin soweit erarbeitet, wie es für die Erstellung von Leistungsverzeichnissen erforderlich ist. Vorbereitung der VergabeDie Leistungsverzeichnisse werden ggf. nach Losen zusammengestellt. Demgegenüber kann auch die Vergabe an einen Generalunternehmer erfolgen. Die entsprechenden Ausschreibungsunterlagen werden erstellt. Mitwirkung bei der VergabeDie Mitwirkung bei der Vergabe umfasst vor allem die Einholung von Angeboten, die Prüfung und Bewertung der Angebote und die Mitwirkung bei der Auftragserteilung (Verhandlungsführung, Beratung, Vertragsprotokolle etc.). ObjektüberwachungDie Objekt- bzw. Bauüberwachung beinhaltet eine Vielzahl von Aufgaben, die für einen termingerechten und kostenbewussten Bauablauf unverzichtbar sind. Hierzu zählen u.a. die Erstellung von Zeitplänen für alle an dem Projekt beteiligten Firmen, die Prüfung und Freigabe von Werksplänen, die Überwachung der Bauausführung, die Abnahme von Lieferungen und Leistungen unter Mängelfeststellung sowie die Rechnungskontrolle. Die u.e.c. Berlin begleitet nach der eigentlichen Bau- und Montagephase die Inbetriebnahme und den Probebetrieb. Für die Abnahmen bereiten wir die entsprechenden Leistungsfahrten und Untersuchungspläne vor und werten die Ergebnisse zusammenfassend aus. ObjektdokumentationDie Praxis zeigt, dass bei jeglichen Bauvorhaben mit Mängeln gerechnet werden muß. Dem Planer kommt deshalb im Rahmen der Objektdokumentation abschließend die Aufgabe zu, diese Mängel festzustellen und die Mängelbeseitigung durchzusetzen. Desweiteren sind Bestandspläne zusammenzustellen und falls erforderlich zu aktualisieren.
Ausführliche Referenzdarstellungen
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